Parteien und Begriffsbestimmungen
Die Emil Frey Classics AG ("EFC") tritt im Rahmen von Live- und Online-Auktionen klassischer Fahrzeuge unter der Marke „Classic Auctions“ als Veranstalterin auf. In diesen Vertragsbestimmungen wird die EFC als Veranstalterin und Vermittlerin bezeichnet. Als Käufer gilt die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer Auktion ein verbindliches Höchstgebot auf ein von der Emil Frey Classics AG angebotenes Fahrzeug abgibt und den Zuschlag erhält. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt mit dem Zuschlag durch die Emil Frey Classics AG sowie dem Erreichen eines allfälligen Mindestpreises zustande. Als Auktionsgüter gelten die im Rahmen der Auktion angebotenen Fahrzeuge, insbesondere Oldtimer, Youngtimer und Motorräder. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen fakultative Zusatzleistungen wie Transport, Versicherung, Wartung, Reparaturen und ähnliche Leistungen.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die vertragliche Geschäftsbeziehung zwischen der EFC als Veranstalterin, Verkäuferin bzw. Vermittlerin und den Kunden als Bietern bzw. Käufern bei Live- und Online-Auktionen klassischer Fahrzeuge.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich volljährige und unbeschränkt handlungsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen. Juristische Personen müssen durch eine natürliche Person vertreten werden, die entweder gemäss Handelsregisterauszug zur Vertretung befugt ist oder über eine entsprechende Vollmacht verfügt. EFC behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Auktion auszuschliessen.
Verkaufsobjekte
Die zur Auktion stehenden Fahrzeuge und Gegenstände (Auktionsgüter) werden entweder von EFC selbst oder im Namen Dritter (Einlieferer) angeboten.
Zustand der Fahrzeuge
5.1. Die Fahrzeuge werden im jeweils aktuellen Zustand verkauft, wie er in der Fahrzeugbeschreibung angegeben ist. Dem Käufer ist bewusst, dass klassische Fahrzeuge aufgrund ihres Alters typischerweise Gebrauchsspuren, Abnutzungen, Unzulänglichkeiten sowie technische und optische Abweichungen aufweisen können. Der Zustand, die Historie und sonstige Informationen werden in der Auktionsbeschreibung aufgeführt. Angaben zu Zustand, Historie und weiteren Merkmalen der Fahrzeuge erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar.
5.2. EFC übernimmt keine Gewährleistung und keine Garantie für den Zustand, die Funktionsfähigkeit oder bestimmte Eigenschaften der Fahrzeuge, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich im Kaufvertrag vereinbart. Jegliche Haftung für Rechts- und Sachmängel ist ausgeschlossen.
Versteigerungsverfahren
Die Versteigerung erfolgt wahlweise als Live-Auktion vor Ort, als Online-Auktion über die Auktionsplattform der EFC oder als Hybrid-Auktion (Kombination aus Live- und Online-Formaten).
6.1. Auktionsankündigung und Katalogisierung
Die Auktion wird im Vorfeld öffentlich angekündigt, insbesondere über die Internetseite, einen Auktionskatalog oder per Newsletter. Die Auktionsgüter werden jeweils mit Beschreibung, Fotografien, technischen Angaben und Schätzpreisen katalogisiert.
6.2. Besichtigungsmöglichkeit
Es besteht die Möglichkeit zur Besichtigung der Auktionsgüter. Diese kann wahlweise als Vor-Ort-Termin am Auktionstag oder als digitale Besichtigung nach vorheriger Vereinbarung erfolgen.
6.3. Registrierung der Bieter
Zur Teilnahme an einer Live- oder Online-Auktion ist eine vorgängige Registrierung sowie das Akzeptieren der AGB erforderlich. Dabei sind mindestens folgende Angaben zu machen: Name, Adresse, Wohnort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Bieter eine Bieternummer (für Live-Auktionen) oder den individuellen Zugang zur Online-Auktionsplattform.
Es ist verboten, Gebote unter einem falschen Namen zu tätigen. EFC behält sich vor, die Identität der registrierten Personen zu überprüfen. Letztere sind verpflichtet, im Falle einer solchen Überprüfung mitzuwirken und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Kommt die Person ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, wird die Registrierung gelöscht und die EFC kann die betroffene Person von laufenden und von künftigen Auktionen ausschliessen.
6.4. Auktionsdurchführung
Die Auktion findet zum angekündigten Zeitpunkt oder innerhalb des bekannt gegebenen Zeitfensters statt. Je nach Format erfolgt die Durchführung wie folgt:
• Live-Auktion: vor Ort mit Auktionator oder via Livestream
• Online-Auktion innerhalb eines definierten digitalen Zeitfensters auf der Auktionsplattform
• Hybrid-Auktion: Kombination aus Live- und Online-Formaten.
6.5. Gebotsabgabe
Gebote können wie folgt abgegeben werden:
• mündlich vor Ort (bei der Live-Auktionen);
• schriftlich oder telefonisch (bei Live-Auktionen nach vorgängiger Anmeldung und Bestätigung durch die EFC); oder elektronisch per Mausklick (bei der Online-Auktion; Eingabe des Betrags mit anschliessender Bestätigung).
Bieter können bei Online-Auktionen zudem Maximalgebote (automatisierte Höchstgebote) hinterlegen. EFC behält sich einen freien Entscheid über die Annahme von Geboten vor. Sie kann namentlich ohne Angabe von Gründen Gebote zurückweisen, den Zuschlag verweigern oder annullieren, die Auktion unterbrechen oder abbrechen sowie das betreffende Auktionsgut zurückziehen oder erneut zur Versteigerung bringen.
Die EFC schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für nicht oder nicht korrekt ausgeführte Kaufaufträge bei Online- und Hybrid-Auktionen aus. Insbesondere übernimmt die EFC keine Haftung für Schäden, die auf technische Übermittlungsfehler zurückzuführen sind (z. B. Ausfall oder Unterbruch von Internet- oder Telekommunikationsverbindungen, Verzögerungen bei der Übermittlung von Online-Geboten, Ausfälle der Webseite der EFC, der Auktionsplattform oder von Drittanbieterdiensten bzw. einzelnen Funktionen).
In jedem Fall wird keine Haftung für unklare, unvollständige oder missverständliche Instruktionen übernommen.
6.6. Zuschlag
• Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbieter nach Erreichen des Mindestpreises oder höher, entweder nach Ablauf der Bietfrist oder in dem Moment, in dem kein weiteres Gebot mehr abgegeben wird und die Auktion durch die EFC beendet wird.
Zuschlag mit Erreichen des Mindestgebots – „Verkauft“
Mit dem Zuschlag und dem Erreichen des Mindestgebots (Mindestpreises) oder höher kommt ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter zustande.
Zuschlag unterhalb des Mindestgebots – „In Vorbehalt nicht verkauft“
Erfolgt ein Gebot zu einem Preis unterhalb des Mindestgebots (Mindestpreises), gilt das Fahrzeug als „in Vorbehalt nicht verkauft“. Fahrzeuge, die während der Auktion nicht verkauft werden konnten oder bei denen das Mindestgebot nicht erreicht wurde, können nach der Auktion gegebenenfalls nachverhandelt werden (vgl. hierzu 6.10).
Die EFC behält sich vor, frei über die Annahme von Geboten zu entscheiden. Sie kann insbesondere den Zuschlag verweigern oder annullieren, die Auktion unterbrechen oder abbrechen, das Auktionsgut zurückziehen oder erneut zur Versteigerung bringen sowie Gebote zurückweisen.
6.7. Kaufvertrag und Zahlungsabwicklung
• Nach Abschluss der Auktion erstellt EFC den Kaufvertrag sowie die entsprechende Fahrzeugrechnung. Diese wird dem Käufer entweder direkt übergeben oder elektronisch/postalisch zugestellt. Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen (Zahlungseingang) nach Erhalt des Zuschlags vollständig auf das von EFC angegebene Konto zu überweisen. Eine Zahlung gilt erst mit vollständigem Eingang auf dem genannten Konto als erfolgt.
• Für jedes ersteigerte Fahrzeug hat der Käufer eine Käuferkommission in der Höhe von 11 % des Zuschlagspreises an die EFC zu entrichten. Diese Kommission ist zusätzlich zum Zuschlagspreis zu bezahlen.
6.8. Abholung und Übergabe des Fahrzeuges nach erfolgter Zahlung
• Die Abholung des ersteigerten Fahrzeugs erfolgt nach vollständiger Bezahlung und in Absprache zwischen EFC und dem Käufer. Der konkrete Abholtermin wird individuell vereinbart. Am vereinbarten Übergabetermin übergibt EFC dem Käufer das Fahrzeug gemeinsam mit den zugehörigen Fahrzeugdokumenten. Das Eigentum am Fahrzeug geht mit der Übergabe und vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Käufer über.
6.9. Nichtbezahlung bzw. Nichtabholung des Fahrzeugs
• Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist, kann die EFC den geschuldeten Betrag rechtlich einfordern und die entstandenen Kosten (inkl. Umtriebsentschädigung) dem Käufer überbinden. Zudem kann ein Ausschluss von zukünftigen Auktionen erfolgen.
• Alternativ kann die EFC auf die Zahlung verzichten und den Kaufvertrag einseitig kündigen. In diesem Fall wird das Fahrzeug dem nächsthöheren Bieter oder einer späteren Auktion zugewiesen.
Bei Nichtzahlung, Rücktritt oder Nichtabholung ist eine Umtriebsentschädigung von 10 % des Kaufpreises geschuldet. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.10. Nachverkauf
• Fahrzeuge, die während der Auktion nicht verkauft werden konnten oder bei denen das Mindestgebot nicht erreicht wurde, können nach der Auktion in Absprache mit dem Höchstbieter und dem Einlieferer bzw. Eigentümer nachverhandelt werden. In diesen Fällen tritt die EFC ausschliesslich als Vermittlerin zwischen potenziellem Käufer und Einlieferer bzw. Eigentümer auf, sofern sie nicht ausdrücklich selbst als Verkäuferin auftritt. Ein Kaufvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien zustande.
Vertragsabschluss
Mit dem Zuschlag sowie dem Erreichen des vom Verkäufer festgelegten Mindestpreises kommt ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbieter zustande. EFC handelt dabei im Namen des Verkäufers als Vermittlerin, sofern sie nicht ausdrücklich selbst als Verkäuferin auftritt.
Widerrufsrecht und Rückgabe
Rückgaben oder Umtausch sind ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Haftungsbeschränkung
9.1. Die EFC haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus dem Kauf, dem Besitz oder der Nutzung der erworbenen Fahrzeuge resultieren.
9.2. Die Fahrzeuge (Auktionsgüter) werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft, es sei denn, sie wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Datenschutz
10.1. Die EFC bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie ergänzender Vorschriften. Detaillierte Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.classicauctions.ch/de/datenschutz.
Änderungen der AGB
11.1. Die EFC behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten für alle nach der Änderung abgeschlossenen Geschäfte.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Diese AGB unterliegen schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie dem Verkauf der Auktionsgüter ist Safenwil.
Zuletzt aktualisiert am 01. September 2025.